Sonntag, 13. September 2020

Nutzung der städtischen Sporthallen/Sportplätze durch den Vereinssport

gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung (Stand: 24.08.2020).

1. Die Stadt Hameln hat die städtischen Sportstätten für den Vereinssport wieder geöffnet.

2. Die Sportausübung in den bzw. auf den städtischen Sportstätten (s.1.) ist zulässig, wenn:

2.1. die Sportausübung kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt.

2.2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird.

2.3 Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte zwingend durchgeführt werden. (Desinfizierung der Sportgeräte nach jeder Nutzung durch die Vereine)

Die Bereitstellung der Desinfektionsmittel erfolgt eigenverantwortlich durch die Vereine.

Abweichend von Punkt 2.1 und Punkt 2.2 ist eine Sportausübung auch zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt und die Kontaktdaten der Sportausübenden erhoben und dokumentiert werden.

3. Die Umkleideräume, Dusch-, Wasch- und Sanitärräume sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Meter wieder nutzbar. Sofern Fenster vorhanden sind, sind die Räume nach der Nutzung ausreichend zu lüften.

4. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern betreten und genutzt werden.

5. Es ist genug Zeit einzuplanen, um nach der Nutzung der Sportstätten (zwischen den einzelnen Sporteinheiten) die Räumlichkeiten/Trainingsflächen über Notausgänge ins Freie oder Fenster zu lüften (Stoßlüften).

6. Durch Vereine sind Anwesenheitslisten zu führen, sodass im Falle einer Infektion der betroffene Personenkreis identifiziert werden kann.

7. Wie bereits oben mitgeteilt, liegt die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln in der Verantwortung der Vereine. Die Stadt Hameln hat an den Eingängen jeder Sporthalle Desinfektionsmittel mit entsprechenden Spendern zur Verfügung gestellt. Der sichere Umgang mit den Desinfektionsmitteln ist durch den Sportverein sicherzustellen.

8. Regelung zu Zuschauerinnen und Zuschauern:

 Zuschauerinnen und Zuschauer sind bei der Sportausübung zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhält.

Beträgt die Zuschauerzahl mehr als 50 Personen sind so ist zusätzlich sicherzustellen, dass

 die Zuschauerinnen und Zuschauer sitzend die Sportausübung verfolgen,

 Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 3 der Nds. Corona-Verordnung getroffen werden und

 die Kontaktdaten jeder Zuschauerin und jedes Zuschauers nach § 4 der genannten Verordnung erhoben und dokumentiert werden.

Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer darf 500 Personen nicht übersteigen.

9. Kein Betreten bzw. keine Nutzung der Sporthalle/des Sportplatzes bei unspezifischen Allgemeinsymptomen (wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall) oder akuten respiratorischen Symptomen (z.B. Husten, Schnupfen).

10. Mit der Nutzung der Sporthalle erklären sich der Sportverein und seine Vereinsmitglieder mit diesen Regelungen zur Nutzung der Sporthalle einverstanden. Der Sportverein informiert seine Vereinsmitglieder entsprechend.

11. Weitere Regelungen zur Nutzung von Sportstätten, z.B. des Landessportbundes, bleiben von diesen Regelungen unberührt.

Die Stadt Hameln behält sich vor, bei Bedarf die Regelungen über die Nutzung der Sportstätten anzupassen.

Badminton Training in Coranazeiten

    

Der Sport ist zurück in Niedersachsen und natürlich auch beim VfBHW.

Auch beim Badmintontraining in der VfBHW Halle in der Wilhelm-Busch-Str. ist dabei die Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen zu beachten.

Grundsätzlich soll die Sportausübung auch weiterhin kontaktlos mit einem Abstand von zwei Metern zu anderen Personen erfolgen. 

Bei der Sportausübung in Gruppen von bis zu 50 Personen, ist körperlicher Kontakt erlaubt. Das heißt auch Badminton Doppelspiele sind erlaubt.

Allerdings müssen wir bei der Sportausübung sicherstellen, dass der Teilnehmerkreis genau dokumentiert wird.

Dazu liegt bei jedem Trainingsabend eine Anwesenheitsliste aus. 

Hier muss der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer sowie der Beginn und das Ende der Trainingsbeteiligung dokumentiert werden.

Die Geräteräume dürfen nur unter Einhaltung des 2-Meter-Abstandes, am besten einzeln betreten werden.

Die Umkleideräume, Dusch-, Wasch- und Sanitärräume sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Meter wieder nutzbar. Bitte haltet Euch in unseren Duschräumen deshalb max. mit 2 Personen auf.

Nehmt bitte nicht am Training teil, sofern Ihr bei Euch unspezifische Allgemeinsymptome (wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall) oder akuten respiratorische Symptome (z.B. Husten, Schnupfen) feststellt.

Zur Einhaltung der Hygieneanforderungen sind in der Halle Spender für Desinfektionsmittel verteilt. Nutzt Sie bitte!

Weitere Informationen findet Ihr im FAQ der niedersächsischen Landesregierung https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html und in den Hinweisen der Stadt Hameln zur Nutzung von Sportanlagen (siehe entsprechender VfBHW Blogeintrag).

  

Dienstag, 9. Juni 2020

Es geht wieder los mit dem Trainingsbetrieb in der Sporthalle des VfBHW!


Hallo Badmintonfreunde!

Es geht wieder los mit dem Trainingsbetrieb in der Sporthalle des VfBHW.

Wir starten am Mo. 08.06.2020 19:45 Uhr.

Oberster Grundsatz ist dabei die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

Da die Abstandsregel ein wesentlicher Teil dieser Vorschriften ist, starten wir in der Badmintonsparte mit dem Einzelspiel bzw. Einzelschlagübungen.

Auf Gastspieler anderer Vereine verzichten wir zunächst. Sobald wir uns mit den notwendigen Corona Regularien eingeschwungen haben, werden wir das Training aber auch wieder für Gäste öffnen.

Wir müssen die gesetzlichen Regelungen einhalten. Dazu orientieren wir uns in der Umsetzung an den Empfehlungen des nieders. Badmintonverbandes.

Im Überblick die wesentlichen Punkte:

  • Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der Halle
  • Sport muss Körper-kontaktlos sein: zwei Meter Abstand => deshalb Einzelspiel
  • Umkleideräume und Duschen dürfen nicht benutzt werden => bitte umgezogen zum Training kommen
Bitte haltet Euch an diese Grundsätze. Auch wenn der ein oder andere die Lage für sich weniger dramatisch einschätzt, gibt es vielleicht andere, die sich zur Risikogruppe zählen, im Familienkreis Risikomitmenschen haben oder einfach selbst die aktuelle Lage schwieriger einstellen.

Ich weiß, dass Sport unter den vorgegebenen Bedingungen schwierig ist. 

Damit es wieder losgehen kann, lasst uns bitte wie folgt beschrieben das Training wieder aufnehmen:

Für den Trainingsabend werden wir Verantwortliche (Master) suchen, die auf die Einhaltung des Ablaufes achten. Bitte bedenkt, dass der- / diejenige nicht den Sheriff spielt und jeden einzeln ermahnt. Wenn es nicht funktioniert, müssen wir den Trainingsbetrieb einstellen. 
Montags wird sich Andreas zunächst darum kümmern. Mittwochs Kristian oder Martin suchen wir noch. 
  1. Bis in die Halle ist Maskenpflicht. Da die Belüftung im Foyer und Gängen bei mehreren Personen nicht so gut geregelt ist, bitte auch darauf achten
  2. Sofern die Halle noch abgeschlossen ist, bitte im Auto warten oder vor der Tür mit Abstand.
  3. Es wird eine Anwesenheitsliste geführt. Dies liegt in der Halle neben der Eingangstür. Bitte bringt einen Stift mit, damit wir nicht ständig desinfizieren müssen. Die Listen werden 4 Wochen aufbewahrt.
  4. Der Master baut zusammen mit einer zweiten Hilfskraft die Badmintonnetze auf. Dazu tragen wir Handschuhe und desinfizieren die Stangen.
     
  5. Es wird nur Einzel auf den Feldern 1, 3 und 4 gespielt. Es werden keine Seitenwechsel während des Spiels durchgeführt.
  6. Das Feld 2 bleibt frei. Wir stellen dort Bänke für die Wartenden hin. Damit kann der Abstand gewahrt werden.
  7. Den jeweiligen Felder sollen 2-4 Personen zugeordnet werden und möglichst wenig untereinander gewechselt werden. An den Felder werden Bälle ausgelegt. Diese werden nach dem Training vernichtet oder desinfiziert.
  8. Während des Trainingsabends bleibt die Lüftung eingeschaltet auf 1.
  9. Alle 30 Minuten unterbrechen wir für 5 Minuten das Training. Die Lüftung wird auf maximale Stufe 2 geschaltet und in der Halle die hintere Tür geöffnet.  


Wir wollen uns an den NBV Regeln orientieren. Ein Video dazu findet Ihr auf dieser Seite: https://www.badminton.de/news/badminton/update-empfehlungen-fuer-den-wiedereinstieg-in-das-vereinsbasierte-badminton-sporttreiben/ 

Meldet Euch in den bekannten WhatsApp Gruppen, wenn Ihr am Trainingsabend dabei sein wollt.
Desinfektionsmittel usw. werden kurzfristig in der Halle organisiert. 






Der Einstieg in das Badmintontraining hat am Montag gut geklappt. 

Das warm-up mit Einzelspiel und Schlagübungen war ein erster Schritt in den Badmintonalltag.






Sonntag, 2. Februar 2020

Save the dates: VfBHW Jahreshauptversammlung


Die Jahreshauptversammlung des VfBHW findet dieses Jahr am 16.03.2020 ab 17:00 im BHW Hauptgebäude statt.

Besucher melden sich bitte am Empfang.

Bitte nutzt Euer Recht Wohl und Weh des Vereins mitzubestimmen.

Impressionen DM Bielefeld

Auch Mitglieder des VfBHW haben die Deutschen Badmintonmeisterschaften in Bielefeld besucht.

Hier ein paar Bilder: